Woran sind seriöse Inkassounternehmen zu erkennen?

ZAK Russen Inkasso informiert, woran Verbraucher seriöse Inkassounternehmen und seriöse Inkassoschreiben erkennen

Das ZAK Russen Inkasso gibt einen Einblick über den Unterschied zwischen seriösen Inkassounternehmen und wie sich diese von der Arbeitsweise der unseriösen Firmen unterscheiden. 

Wer eine Rechnung nicht bezahlt hat, bekommt irgendwann Post von einem Inkassounternehmen, erklärt Russen Inkasso aus Erfahrung. Neben den allgemeinen Forderungen sind auf diesen Schreiben auch noch immer zusätzliche Gebühren enthalten. Doch hier gibt es leider schwarze Schafe, die mehr verlangen, als erlaubt ist. Oder aber mit Dingen drohen, die nach den geltenden Gesetzen auch nicht zulässig sind. Woran seriöse Inkassounternehmen und seriöse Inkassobriefe zu erkennen sind und auch welche Inkassokosten zulässig sind, erläutert das ZAK Russen Inkasso.

WORAN SIND SERIÖSE INKASSOFIRMEN ZU ERKENNEN?

In Deutschland gibt es etwa 750 zugelassene Inkassounternehmen, weiß Russen Inkasso. Zwei Drittel davon sind zudem im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) eingetragen. Generell gilt für Deutschland, dass nur bei Gerichten registrierte und unter www.rechtsdienstleistungsregister.de eingetragene Inkassounternehmen Schulden eintreiben dürfen. Zudem sprechen folgende Punkte für ein seriöses Inkassounternehmen: 

  • Eine umfangreiche persönliche Beratung des Kunden. 
  • Alle Zahlungsforderungen an den Schuldner erfolgen in schriftlicher Form. 
  • Der Gläubiger wird in regelmäßigen Abständen über den neuesten Stand der Dinge informiert. 
  • Seriöse Firmen stehen nicht unangemeldet vor der Tür des säumigen Kunden. 
  • Das Impressum der Firmenhomepage ist gemäß den gesetzlich geltenden Vorschriften mit Adresse und Kontaktdaten. 
  • Der Gläubiger und die Angaben zum Gläubiger sind dem Schuldner bekannt. 
  • Es handelt sich bei der angegebenen Bankverbindung um keine ausländische Bank. 

Ein weiterer Anhaltspunkt ist das Inkassoschreiben. 

WORAN SIND SERIÖSE INKASSOBRIEFE ZU ERKENNEN?

Im ersten Moment sollte jeder, der ein Schreiben eines Inkassobüros bekommt, nicht gleich in Panik verfallen, erklärt Russen Inkasso. Denn noch ist nichts Schlimmes passiert. Sollten die Forderungen gerechtfertigt sein, ist es am einfachsten, diese zu begleichen. Damit wird die Angelegenheit aus der Welt geschafft. Aber ein blindes Vertrauen in solche Briefe sollte nicht stattfinden. Denn viele Betrugsfirmen nutzen die Angst, die von einem Inkassoschreiben ausgehen kann, um ans schnelle Geld zu kommen. Daher ist eine eingehende Prüfung des Schreibens unbedingt zu empfehlen. 

Dabei sind folgende Punkte zu beachten, erläutert ZAK Russen Inkasso aus Erfahrung: 

  • Unseriöse Inkassofirmen nutzen für die Schreiben gerne Angaben seriöser Firmen. Daher gilt es dies Informationen des Briefkopfes mit dem restlichen Brief zu vergleichen. Tauchen hier unterschiedliche Firmennamen auf, ist Vorsicht geboten. 
  • Der Gesetzgeber in Deutschland schreibt einem Inkassobüro bestimmte Formulierungen vor. Dazu gehört, dass bereits im ersten Mahnschreiben genaue Angaben zur Forderung zu machen sind. Diese sind der Grund des Schreibens, die Höhe der fälligen Summe plus Zinsen und Name sowie Anschrift des Inkassobüros. Zudem darf der Brief keine Drohung bezüglich eines negativen Schufa-Eintrages der Polizei oder mit Gericht enthalten.
  • Finden sich in dem Inkassoschreiben offensichtliche Rechtschreibfehler und falschgeschriebene Namen, spricht dies ebenfalls für eine unseriös arbeitende Firma.

Ein weiteres Indiz können unberechtigte Zahlungsforderungen sein. 

WELCHE INKASSOKOSTEN SIND ZULÄSSIG?

Das ZAK Russen Inkasso weist darauf hin, dass grundsätzlich Inkassokosten erhoben werden dürfen. Sobald eine Firma einen Inkassodienstleister beauftragt, entstehen Inkassokosten. In den Paragraphen §§ 280, 286 des BGB ist festgelegt, dass der Schuldner für den Schaden aufkommen muss, der einem Gläubiger durch die verspätete Zahlung entstanden ist. Neben der eigentlichen Hauptforderung dürfen zudem noch Zinsen erhoben werden. Diese können aber nicht mehr als maximal 5 Prozent über dem Basiszinssatz liegen. Sollten bereits in der ersten Mahnung Kosten in Rechnung gestellt werden, deutet dies auf ein unseriöses Unternehmen hin, berichtet ZAK Russen Inkasso. Der Gesetzgeber schreibt genau vor, dass diese erste Mahnung ohne Gebühren sein muss. Ab der zweiten Mahnung sind Gebühren bis zu 2,50 Euro zulässig. Erwirkt die Inkassofirma einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Schuldner, dürfen die entstehenden Gebühren auf den Schuldner umgelegt werden. Jedoch nur in Höhe von 25 Euro. Weitere Kosten, die gemäß dem gesetzlichen Rahmen erhoben werden können, sind: 

  • Vollstreckungskosten; hier gelten die gleichen Bestimmungen wie bei den Mahnkosten.
  • Zustellungskosten für den Vollstreckungsbescheid durch einen Gerichtsvollzieher. 
  • Telefon- und Portokosten dürfen ab dem gerichtlichen Inkassoverfahren verrechnet werden. Der Betrag darf aber nicht über 20 Euro liegen. 

Ebenfalls sind Kosten für die Adressermittlung und für Bankrücklastschriften zulässig. Allgemein müssen sich Inkassobüros bei der Kostenberechnung an der Rechtsanwaltsgebührentabelle orientieren. Das bedeutet, dass nach dem ersten Mahnschreiben nur eine Geschäftsgebühr von 0,5 bis 1,3 berechnet werden kann. Nur bei komplexen Fällen erhöht sich die Gebühr auf 1,3 bis 2,5.

WAS GENAU SIND UNZULÄSSIGE KOSTEN?

Leider versuchen unseriöse Dienstleister Profit aus den Angelegenheiten zu schlagen, wie die Erfahrung von Russen Inkasso ist. Besonders gerne werden hierfür ungerechtfertigt Gebühren erhoben. Dazu gehört die erneute Berechnung der Umsatzsteuer, obwohl diese bereits auf der ursprünglichen Rechnung steht. Ebenfalls unzulässig sind pauschale Telefongebühren für jeden einzelnen Anruf beim Schuldner sowie Kontoführungsgebühren. Zudem würde ein seriös arbeitendes Inkassounternehmen keine zusätzlichen Kosten für die Beauftragung eines Anwaltes einfordern, so Russen Inkasso abschließend.