ZAK Russen Inkasso informiert darüber, ob Inkassobüros mit der Schufa zusammenarbeiten können.
ZAK Russen Inkasso weiß, dass viele unseriöse Inkassofirmen den Schuldnern mit einem Eintrag bei der Schufa drohen. Ob das rechtens ist und welche Möglichkeiten ein seriöses Inkassounternehmen wirklich hat, erläutert das ZAK Russen Inkasso.
Russen Inkasso weiß aus Erfahrung, dass viele Leute beim Eintreffen eines Inkassoschreibens sofort auch an einen negativen Schufa-Eintrag denken. Zwar haben Inkassounternehmen gesetzlich das Recht eine Forderung der Schufa zu melden, allerdings nur dann, wenn ein gerichtliches Urteil vorliegt. Dennoch gilt es bei Inkasso und Schufa auf einiges zu achten, damit keine weiteren Schulden aufgebaut werden. Ob es einen Zusammenhang zwischen einem Inkassounternehmen und der Schufa gibt, wie Inkassounternehmen mit der Schufa zusammenarbeiten und wie allgemein ein Inkassoverfahren abläuft, erklärt das ZAK Russen Inkasso.
GIBT ES EINEN ZUSAMMENHANG ZWISCHEN EINEM INKASSOUNTERNEHMEN UND DER SCHUFA?
Grundsätzlich ist die Schufa kein Inkassounternehmen, erläutert ZAK Russen Inkasso. Bei der Schufa handelt es sich um eine Auskunftei, die Daten von Verbrauchern und für die eigenen Kunden sammelt. Zu diesen Kunden gehören normale Unternehmen, Banken, Telefongesellschaften, Energieversorger oder Online-Händler. Zudem hat die Schufa Zugriff auf die Daten der Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte. So kann durch genügend Informationsmaterial die Solvenz des jeweiligen Kunden mitgeteilt werden. Ein negativer Schufa-Eintrag entsteht bei ausbleibenden Ratenzahlungen oder allgemein ausbleibenden Zahlungen. Diesem Eintrag muss zudem ein gerichtliches Urteil oder ein Mahnbescheid vorliegen. Ein Inkassounternehmen arbeitet hingegen für seine Kunden als Schuldeneintreiber. Ein Zusammenhang zwischen Inkasso und Schufa gibt es demnach eigentlich nicht, erklärt Russen Inkasso. Allerdings drohen viele unseriöse Inkassounternehmen mit einem negativen Schufa-Eintrag. Generell darf ein Inkassounternehmen aber keinen Eintrag in der Schufa vornehmen. Vor allen Dingen nicht bei unklaren Forderungen.
ARBEITEN INKASSOFIRMEN MIT DER SCHUFA ZUSAMMEN?
Ein professionelles Inkassounternehmen kommt nicht umhin, mit der Schufa zusammenzuarbeiten, weiß Russen Inkasso aus Erfahrung. Allgemein läuft ein eingeleitetes Inkassoverfahren immer nach den gleichen Schritten ab. Die säumigen Kunden erhalten entweder ein Mahnschreiben oder ein Forderungsschreiben eines Inkassounternehmens. Ein seriöses Inkassobüro wird in diesem Schreiben nicht mit einer Meldung bei der Schufa drohen. Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe unter den Inkassofirmen, wie die Erfahrungen ZAK Russen zeigen. Aufgrund dieser Einschüchterungstaktik werden viele Schuldner die Forderung gleich zahlen. Dabei wird oftmals vergessen, die Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Allgemein sind die Voraussetzungen, unter denen ein Inkassounternehmen an die Schufa melden darf, sehr streng geregelt. Diese sehen vor, dass:
- Eine negativer Schufa-Eintrag nur dann entstehen kann, wenn rechtskräftige Forderungen oder auch ein vorläufig vollstrecktes Urteil vorliegen.
- Dazu gehört ebenfalls das Bestehen eines Schuldtitels nach § 794 der Zivilprozessordnung.
- Oder Forderungen nach § 178 der Insolvenzordnung, die vom Schuldner nicht bestritten wurden.
- Auch muss zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung an die Schufa ein Zeitraum von vier Wochen vorliegen.
WIE LÄUFT ALLGEMEIN EIN INKASSOVERFAHREN AB?
Der Ablauf eines Inkassoverfahrens gliedert sich immer in vier Schritte, berichtet Russen Inkasso aus der Erfahrung.
- Der erste Schritt ist immer das vorgerichtliche Inkassoverfahren. Dazu gehören die Übernahme des Inkassoauftrages, die Erstellung einer Schuldnerkartei, die Überprüfung der Bonität des Kunden und des Schuldners auf Negativdaten. Hierzu holt der Inkassodienst eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ein. Des Weiteren wird der Schuldner schriftlich um Zahlung gebeten.
- Bringt die vorgerichtliche Tätigkeit nicht den gewünschten Erfolg, startet das gerichtliche Mahnverfahren. Es wird ein Antrag auf Erlass eines Mahn- und Vollstreckungsbescheids bei Gericht eingereicht. Legt der Schuldner dagegen Widerspruch ein, wird der Auftraggeber informiert. Ob das Gericht eingeschaltet wird, obliegt dem Auftraggeber. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, beantragt das Inkassobüro nach Fristablauf der Widerspruchszeit den Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Sobald dieser erlassen und dem Schuldner zugestellt wurde, ist das gerichtliche Mahnverfahren abgeschlossen.
- Das nachgerichtliche Inkassoverfahren räumt dem Schuldner eine letzte Zahlungsmöglichkeit ein. Verstreicht auch diese wieder ohne Zahlungseingang, startet die Zwangsvollstreckung oder eine Pfändungsmaßnahme.
- Der letzte Schritt ist das Überwachungsverfahren. Sollte nämlich die Vollstreckung erfolglos geblieben sein, wird der Schuldner von den Inkassofirmen noch über Jahre hinweg beobachtet. Sollte sich die finanzielle Situation verbessen, sodass die bestehende Forderung beglichen werden kann, wird sofort eingeschritten.
Um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen, sollten möglichst immer alle Forderungen beglichen werden oder mit dem Inkassounternehmen kooperiert werden, betont man beim ZAK Russen Inkasso abschließend.